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Die kirchliche Trauung

Kreuzkirchengemeinde:

Trauungen sind nach Absprache in der Regel an Samstagen. Auch gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften sind möglich.

Herkunft und Geschichte:

Die Herkunft der kirchlichen Trauung ist unklar und hat verschiedene Ursprünge. Die Eheschließung war ursprünglich ein Rechtsakt zwischen den beteiligten Personen bzw. ihren Familien. Das öffentliche Interesse an einer geordneten Eheschließung übertrug deren Vollzug den Kirchen. Bis zur Einführung der zivilen Standesämter oblag den Kirchen die Beurkundung der Eheschließung, die keineswegs immer mit einem Gottesdienst verbunden war. Die Ehe war und ist bis heute nach evangelischem Verständnis eine bürgerliche Angelegenheit.

Bedeutung:

Nach evangelischem Verständnis findet eigentlich keine »Trauung« in der Kirche statt — die Ehe wird im Standesamt geschlossen —, sondern lediglich ein Gottesdienst mit Segnung anlässlich einer Eheschließung.

Biblische Begründung: Mt 19,5f.: Jesus aber antwortete und sprach: Habt ihr nicht gelesen: Der im Anfang den Menschen geschaffen hat, schuf sie als Mann und Frau und sprach (1 Mose 2,24): »Darum wird ein Mann Vater und Mutter verlassen und an seiner Frau hängen, und die zwei werden ein Fleisch sein«? So sind sie nun nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch. Was nun Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden!

Die Bedeutung der kirchlichen Trauung liegt heute vornehmlich in der Vergewisserung der Eheleute vor Gott und in der Segnung der Ehe, vor allem in Bezug auf die Kinder.

Voraussetzung:

Wenigstens einer der Ehepartner muss der evangelischen Kirche angehören. Ob eine Trauung erfolgen kann, entscheidet sich im Traugespräch mit dem Pastor, das darum frühzeitig genug erfolgen muss. Das gilt besonders bei geschiedenen Paaren. Die frühzeitige Anmeldung ist auch deshalb notwendig, weil Trauungen meist am Freitag oder Samstag und zu bestimmten Jahreszeiten stattfinden. Wird eine Trauung in einer anderen, weil besonders schönen oder beliebten Kirche gewünscht, muss auch in der dortigen Gemeinde sehr frühzeitig angefragt werden.

Form der Trauung:

Die Trauung erfolgt in einem Gottesdienst mit Gebet, Predigt, Segen und Liedern. Im Einzelnen muss die Form abgesprochen werden. Meist werden ein gegenseitiges Trauversprechen und ein Ringwechsel gewünscht. Aber auch Freunde und Familienmitglieder können einbezogen werden. Es besteht keine besondere Kleidervorschrift, aber meist wird die traditionelle Kleidung (»ganz in Weiß«) bevorzugt. Die Eheleute erhalten über die Trauung einen Trauschein.

Rechtliche Folgen:

Besondere rechtliche Folgen ergeben sich nicht aus der Trauung, aber sie ist Zeichen einer geordneten Teilnahme am kirchlichen Leben.

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