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Der Weg in das Leben

Kirchliche Begleitung an besonderen Weggabelungen unseres Lebens!

Können Sie sich noch an Ihre Taufe/Konfirmation/Trauung erinnern?

Haben Sie Fotos davon?

Haben Sie schon einmal an einer Trauerfeier oder Bestattung teilgenommen?

Die kirchliche Amtshandlung – kirchliche Begleitung an besonderen Weggabelungen unseres Lebens - hat die Form eines Gottesdienstes (Gebet, Predigt, Lied, Segen). Sie kann im Rah­men des Gemeindegottesdienstes (Taufe, Konfirmation) oder einer besonderen Feier (Trauung, Bestattung) vorge­nommen werden.

Manche Amtshandlungen (Taufe, Konfirmation) begründen weitergehende kirchliche Rechte (Patenschaft, Wahlrecht zu den Gremien).

Voraussetzung für eine Amtshandlung ist die Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche, in besonderen Fäl­len auch zu einer anderen christlichen Kirche.

Jedes Kirchenmitglied hat das Recht zur Inanspruchnahme einer Amtshandlung, sofern sie nicht kirchlichen Gesetzen widerspricht oder sie nicht ernsthaft gemeint ist.

Eine Amtshandlung ist rechtzeitig beim Pfarrer oder im Gemeindebüro anzumelden. In der Regel erfolgt vorher ein seelsorgerliches Gespräch, in dem auch der Ablauf besprochen wird.

Die Amtshandlungen sind kostenfrei, sofern nicht besondere Wünsche geäußert werden (Musik, Schmuck der Kirche).

Über die Amtshandlung wird eine Urkunde ausgestellt. Es erfolgt der Eintrag ins Kirchenbuch und die Veröffentlichung im Gemeindebrief.

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