Menu
Menü
X

Die kirchliche Bestattung

Kreuzkirchengemeinde:

Jedes verstorbene Gemeindemitglied wird von uns christlich zu Grabe getragen. Am Sonntag nach der Trauerfeier wird des Verstorbenen nochmals im Gemeindegottesdienst besonders gedacht. Am Ewigkeitssonntag – letzter Sonntag im Kirchenjahr – werden alle im Jahr Verstorbenen nochmals besonders gewürdigt.

Herkunft:

Für die kirchliche Bestattung gibt es keine besondere biblische Begründung. Das Begräbnis der Toten war immer Pflicht der Angehörigen und der bürgerlichen Gemeinschaft. Die Beteiligung der Kirche daran ist im Laufe der Geschichte sehr unterschiedlich gewesen.

Bedeutung:

Die Bedeutung der kirchlichen Feier liegt in der Verkündigung des Evangeliums von der Auferstehung der Toten. In der Fürbitte für den Toten und in der Aussegnung wird noch einmal die Hoffnung auf Auferstehung bezeugt. Die kirchliche Trauerfeier dient der Begleitung und dem Trost der Angehörigen und ist somit vor allem ein seelsorgerlicher Akt. Um der Würde des Menschen gerecht zu werden und seine Einzigartigkeit vor Gott zu bezeugen, wird in der Traueransprache auch auf das Leben des Verstorbenen eingegangen.

Die Art der Bestattung (Erdbegräbnis oder Einäscherung) hat theologisch kein besonderes Gewicht, sondern ist eher eine Frage der Tradition und der gefühlsmäßigen Einstellung. Es sollte dabei Rücksicht auf die Wünsche des Verstorbenen und der Angehörigen genommen werden.

Voraussetzung:

Der Verstorbene muss der evangelischen Kirche angehört haben. (Für Nichtkirchenmitglieder stehen freie Trauerredner zur Verfügung. Auskunft erteilen die Bestattungsinstitute.)

Form der Bestattung:

Im Todesfall wird ein Bestattungsinstitut beauftragt, die Bestattung und alle damit zusammenhängenden Notwendigkeiten zu organisieren. Das Institut verabredet mit Friedhof und Pfarrer den Termin für die Trauerfeier. Es ist aber auch sehr hilfreich, wenn die Angehörigen schon vorab den Pfarrer informieren. Die Trauerfeier findet normalerweise vier bis fünf Tage nach dem Todesfall statt. Vorher trifft sich der Pfarrer mit den Angehörigen zu einem Gespräch.

Die Form der Bestattung kann sehr unterschiedlich sein, je nach Art (Feuer- oder Erdbestattung, große oder kleine Trauerfeier). Sie wird jeweils mit dem Pfarrer und dem durchführenden Institut abgesprochen. In der Regel erfolgt eine etwa 20- bis 30-minütige Trauerfeier am Sarg in der Kirche oder in der Friedhofskapelle mit anschließendem Gang zum Grab. Bei einer Einäscherung findet die Feier in manchen Städten auch in den Räumen des Bestattungsinstitutes statt. Die Urnenbeisetzung erfolgt dann zwei bis drei Wochen später, auf Wunsch in Begleitung des Pfarrers. Auch Seebestattungen sind möglich. Es ist aber nicht erlaubt, die Urne auf eigenem Gelände zu bestatten oder gar mit nach Hause zu nehmen. Inzwischen bieten viele Friedhöfe sehr unterschiedliche und individuelle Formen der Bestattung an.

Die Trauerfeier besteht aus Musik (meist Orgel, immer öfter auch aus dem Abspielen einer CD) oder — eher selten — gesungenen Liedern, Gebet, Schriftlesung, Ansprache unter Bezug auf das Leben des Verstorbenen und Aussegnung.

Kosten für den Pfarrer entstehen nicht.

Am Sonntag nach der Trauerfeier findet im Gottesdienst der Gemeinde die namentliche Nennung der Verstorbenen mit Gebet statt. Die Angehörigen werden dazu eingeladen.

top