Die Taufe
Kreuzkirchengemeinde:
In der Regel taufen wir im sonntäglichen Gemeindegottesdienst. Feste Taufsonntage haben wir nicht. Vereinbaren Sie mit dem Büro einfach einen Termin. Auch gesonderte Taufgottesdienste sind möglich. Zumindest ein Pate benötigt den Nachweis der Mitgliedschaft in der Kirche.
Herkunft:
Die Taufe geht zurück auf die Bußtaufe Johannes des Täufers. Jesus selbst ist von ihm getauft worden. Die christliche Taufe hat ihre Begründung im Taufbefehl Jesu (Mt 28,18ff.): Und Jesus trat herzu und sprach zu ihnen: Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an Welt Ende.
Bedeutung:
Die Taufe begründet die Zugehörigkeit zu Christus. Sie ist die Aufnahme in den Leib Christi. Und die Taufe begründet die Aufnahme in die Gemeinde und in die Gesamtkirche. Sie ist Erneuerung des Menschen und Zuspruch des Ewigen Lebens. Taufe und Glaube gehören zusammen.
Geschichte:
Ursprünglich wurden nur erwachsene Menschen getauft, die sich zum Glauben bekannten. Aber auch die Praxis der Kindertaufe kann schon sehr früh angenommen werden. Kindertaufe kann man verstehen als uneingeschränktes Ja Gottes zum Menschen, zu mir.
Die Anerkennung der Taufe ist ein großes Problem zwischen den Konfessionen. Die evangelische und die katholische Kirche anerkennen ihre Taufen gegenseitig.
Voraussetzung:
Bei Erwachsenen:
Unterricht im christlichen Glauben und Bekenntnis dazu.
Bei Kindern:
Zugehörigkeit wenigstens eines Elternteils zur ev. Kirche und das Versprechen, die Kinder christlich zu erziehen.
Patenamt:
Der Pate ist Taufzeuge und verspricht, für die christliche Erziehung der Kinder zu sorgen. Er muss der Kirche angehören. Dieses wird durch den Patenschein nachgewiesen.
Vollzug der Taufe:
Die Taufe wird in der Regel im Gemeindegottesdienst durch den Pfarrer vollzogen. Der Täufling wird drei Mal mit Wasser übergossen, wobei die Worte gesprochen werden:
Ich taufe dich auf den Namen (im Namen) Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.
Vorher legen Eltern und Paten das Taufversprechen ab. Der Täufling kann mit dem Zeichen des Kreuzes versehen werden. Er erhält Taufkerze und Taufurkunde mit Taufspruch.
Rechtliche Folgen:
Die Taufe begründet Kirchenzugehörigkeit mit Rechten (nach der Konfirmation: Wahlrecht) und Pflichten (Teilnahme am kirchlichen Leben; Kirchensteuer).