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Die Konfirmation (Einsegnung)

Kreuzkirchengemeinde:

Die Konfirmation ist in der Regel am ersten Sonntag im Juni. Ihr geht ein einjähriger Unterricht voraus. Der Unterricht findet in der Regel dienstags in der Zeit von 15.30 bis 17.30 Uhr statt. Es gibt daneben 6 Samstage, an denen von 10.00 bis 13.00 Uhr Unterricht ist und am ersten Freitag im Monat ist Konfitreffen von 18.00 bis 19.30 Uhr. An den jeweiligen Dienstagen ist dann kein Unterricht und nicht in den Schulferien. In der Konfizeit sind mindestens 30 Gottesdienste zu besuchen. Zwei mehrtägige Konfifahrten sind Bestandteil des Unterrichtes.

Herkunft:

Die Konfirmation stammt aus der Zeit nach der Reformation.

Bedeutung:

Konfirmation ist die Folge der Kindtaufe. Sie soll die Bestätigung der Taufe durch den jungen Menschen sein. Gleichzeitig fügt sie ihn als vollgültiges Mitglied in die christliche Gemeinde ein.

Voraussetzung:

Die Voraussetzung zur Konfirmation ist die Taufe und die Teilnahme am Konfirmandenunterricht. Es können aber auch nicht getaufte Jugendliche am Unterricht teilnehmen. Ihre Taufe erfolgt dann spätestens zusammen mit der Konfirmation. Der Unterricht wird in der Regel im Alter zwischen zwölf und vierzehn Jahren erteilt. In den meisten Gemeinden dauert er ein Jahr.

Im Unterricht werden Fragen des Glaubens und des kirchlichen Lebens behandelt. Die Überlieferung der Bibel, die Person Jesu und die Frage nach Gott stehen im Mittelpunkt. Oft werden aber auch Fragen der Jugendlichen besprochen. Manchmal kommen auch andere Religionen oder gesellschaftliche Fragen im Unterricht vor. Die Lebendigkeit des Unterrichtes hängt von den Jugendlichen und von den Unterrichtenden ab.

Konfirmation:

Am Ende der Unterrichtszeit findet die Feier der Konfirmation im Gemeindegottesdienst statt, der von Pfarrer und Konfirmanden besonders gestaltet wird. Die Konfirmation besteht aus dem persönlichen Bekenntnis der Konfirmanden und der Einsegnung. Die Konfirmation ist für die Familien und die Gemeinde ein besonderes Ereignis. Manche Konfirmanden erinnern sich später gern an den Unterricht und lassen sich dann auch von »ihrem« Pfarrer, »ihrer« Pfarrerin trauen und ihre Kinder taufen.

Rechtliche Folgen:

Zulassung zum Abendmahl, Zulassung zur Übernahme eines Patenamtes, je nach Alter Wahlrecht zu den Gemeindegremien.

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